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bei Rechtsfragen
rund ums Strafrecht

Im besonders grundrechtssensiblen Bereich des Strafrechts sieht sich der Bürger oftmals urplötzlich mächtigen Repräsentanten des Staates gegenüber – der Polizei, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht.

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    Ihre kompetenten Ansprechpartner im Strafrecht Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE – wir an Ihrer Seite.

    RECHTSANWALT
    JAKOB MICHALAK

    Ihr Ansprechpartner in
    allen Angelegenheiten
    des Strafrechts

    TEL +49 (0)2043 53231-0
    michalak@kanzlei-gladbeck.de

    RECHTSANWALT
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    STEPHANIE UHLENBROCK

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    Das ist für Sie drin

    Engagement und Erfahrung

    Wir leisten Verteidigung gegen die tonangebenden Gewalt des Staates oder beraten und begleiten Sie als Opfer einer Straftat.

    Strafrechtliche Beratung bereits im Ermittlungsverfahren

    Wir beraten und begleiten Sie bereits im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren bei polizeilicher Vorladung, Beschuldigtenvernehmung und bei der Abwehr von staatlichen Repressionen.

    Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht

    Unsere Vertretung beinhaltet auch die Verteidigung im Strafverfahren wegen Fahrerflucht, Trunkenheit im Straßenverkehr, fahrlässiger Körperverletzung oder sonstiger Straßenverkehrsdelikte.

    Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen

    Wir übernehmen die Vertretung bei begleitenden Verfahren vor Zivilgerichten bei der Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatz-, Schmerzensgeld- und Unterlassungsansprüchen.

    Pflichtverteidigung im Rahmen der notwendigen Verteidigung

    Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so übernehmen wir Ihre Verteidigung im Rahmen der so genannten notwendigen Verteidigung. Ob dies der Fall ist, prüfen wir gern in Ihrer Angelegenheit.

    Jugendstrafrecht

    Wir unterstützen und beraten im Jugendstrafrecht mit seinen Besonderheiten und übernehmen die Vertretung.

    Mehrsprachig

    Wir bieten die Beratung in Deutsch und in Polnisch an.

    Statistik

    Einstellungen

    %

    aller Angelegenheit im Ermittlungsverfahren ohne Anklagerhebung beendet.

    Autobahn

    km

    für unsere Mandanten zurückgelegt.

    Glück gehabt

    X

    monatlich zu Feierabend noch was von der Schokolade übrig.

    FAQ

    Fragen und Antworten

    Kein Rechtsgebiet ist derart einschneidend und greift so massiv in die Rechte des Betroffenen ein, wie das Strafrecht. Die Auswirkungen einer strafrechtlichen Ermittlungsmaßnahme oder sogar einer Sanktion im sozialen und beruflichen Bereich sind so entscheidend wie unabsehbar. Daher sollte ein erfahrener und engagierter Anwalt für Strafrecht direkt zu Beginn eines Ermittlungsverfahrens zu Rate gezogen werden, um die weiteren geeigneten Schritte und das Verhalten in so einer Situation zu besprechen und zu begleiten.

    Die Höhe der entstehenden anwaltlichen Gebühren berechnet sich nach dem
    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), nach dem bestimmte Gebührenrahmen für die einzelnen Verfahrensabschnitte, also z.B. Ermittlungsverfahren oder Hauptverfahren vorgegeben werden. Die jeweilige Höhe der einzelnen Gebühr bestimmt sich dann nach Umfang der Angelegenheit, Schwierigkeit der Sache, Bedeutung der Sache für den Mandanten und Zeitaufwand.

    Die Strafprozessordnung regelt in ihrem § 140 StPO die Fälle, in denen der Gesetzgeber von einer sog. notwendigen Verteidigung ausgeht. So ist dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beizuordnen, wenn der Beschuldigte über keinen von ihm gewähltem Verteidiger verfügt und umrisshaft, wenn dem Beschuldigten schwerwiegende Straftaten vorgeworfen werden, wenn ihm gravierende Konsequenzen drohen oder wenn er nicht in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen.

    Der Pflichtverteidiger wird dabei von der Staatskasse – zu reduzierten Gebühren – bezahlt. Entgegen wohl landläufiger Meinung sind für die Pflichtverteidigung die Vermögens-verhältnisse des Angeklagten unbeachtlich.

    Eine Pflichtverteidigung ist keine Art Prozesskostenhilfe im Strafprozess. Im Falle einer Verurteilung werden dem Angeklagten grundsätzlich die Verfahrenskosten auferlegt; die Staatskasse fordert dann die Pflichtverteidigergebühren von dem Verurteilten zurück.

    Die Übernahme der Kosten ist in engen Grenzen auch von Rechtschutzversicherungen gedeckt. Dabei ist zu prüfen, ob sich Ihre Versicherung auf Fahrlässigkeitsdelikte und Ordnungswidrigkeiten beschränkt.

    Falls Ihnen eine Vorsatztat vorgeworfen wird, ist hinsichtlich der Kostenübernahme zu unterscheiden, ob die Versicherung von vornherein eine Deckung ablehnt oder sie sich vorbehält, im Falle einer Verurteilung die Kosten zurückzufordern.

    Von einer Aussage ohne Kenntnis des Inhalts der Ermittlungsakte wird in der Regel abzuraten sein. Selbst wenn der Beschuldigte meint, sich entlasten zu können oder die „Sache schnell hinter sich bringen zu wollen“, erscheint es ratsam, zunächst rechtsanwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, den Akteninhalt zu sichten und sich in Ruhe und mit ein wenig Distanz auf den Prozess vorzubereiten. Der Beschuldigter hat ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht zu schweigen, dessen Gebrauch nicht gegen ihn verwendet werden kann.

    Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, bedeutet dies in der Regel, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren förmlich eingeleitet wurde.

    Handelt es sich um eine polizeiliche Vernehmung, so müssen Sie zu dieser nicht erscheinen. Es ist auch nicht möglich, Sie zwangsweise vorzuführen.

    Anders ist es dagegen, wenn Sie zur Vernehmung beim Staatsanwalt oder dem Ermittlungsrichter erscheinen sollen. Ein Nichterscheinen kann hier zur Folge haben, dass Sie möglicherweise zwangsweise vorgeführt werden.

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    KILL FRECH MICHALAK KRUSE
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    ARBEITSRECHT STRAFRECHT

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