Wir helfen
bei Rechtsfragen
rund ums Familienrecht

Jeder rechtliche Konflikt innerhalb einer Familie verläuft individuell. Lassen Sie sich bei den auf Sie zukommenden Fragen und Entscheidungen in dieser schwierigen Phase vertrauensvoll rechtlich von uns begleiten.

    Unkompliziert und schnell

    Fragen Sie hier direkt einen Termin an.

    Ihre kompetenten Ansprechpartner im Familienrecht Kanzlei KILL FRECH MICHALAK KRUSE – wir stehen zu Seite.

    RECHTSANWÄLTIN
    FACHANWÄLTIN
    ANNA KRUSE

    Ihre Ansprechpartnerin in
    allen Angelegenheiten
    des Familienrecht

    TEL +49 (0)2043 53231-0
    kruse@kanzlei-gladbeck.de

    RECHTSANWÄLTIN
    FACHANWÄLTIN
    VERFAHRENSBEISTAND
    SANDRA CRAMER

    Ihre Ansprechpartnerin in
    allen Angelegenheiten
    des Familienrechts

    TEL +49 (0)2043 53231-0
    cramer@kanzlei-gladbeck.de

    RECHTSANWALT
    IM FAMILIENRECHT
    BLASIUS JANAS

    Ihre Ansprechpartnerin in
    allen Angelegenheiten
    des Familienrechts

    TEL +49 (0)2043 53231-0
    janas@kanzlei-gladbeck.de

    Das ist für Sie drin

    Das Rechtsgebiet des Familienrechts

    Wir stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als juristischer Berater und Problemlöser zur Verfügung. Wir entwerfen Ihren Ehevertrag oder begleiten Sie durch Ihre Scheidung. So können vielschichtige Lösungen gefunden werden; unabhängig davon, ob die Auseinandersetzung einvernehmlich oder streitig ist.

    Regelung der Rechtsverhältnisse in der Ehe

    Wir stehen Ihnen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten als juristischer Berater und Problemlöser zur Verfügung. So entwerfen wir Eheverträge oder begleiten Sie durch eine Scheidung. So werden Lösungen gefunden; unerheblich, ob die Auseinandersetzung einvernehmlich oder strittig ist.

    Vertretung in allen Unterhaltsangelegenheiten

    Wir setzen Ihre Rechte und Pflichten bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen durch. Auch die Behörden rechnen nicht immer richtig. Wir analysieren Ihre Rechte und Pflichten und schützen Sie vor zu hohen Unterhaltsforderungen. Unerheblich, ob es sich bei der Berechnung um Zahlungen für den ehemaligen Ehepartner, Kinder oder auch die Eltern handelt.

    Rechtsberatung im Kindschaftsrecht

    Wir helfen Ihnen bei der Bestimmung des Sorgerechts nach erfolgter Trennung oder Scheidung. Wir unterstützen und beraten Sie bei den Regelungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht, zu denen auch das Umgangs- und Besuchsrecht gehören.

    Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.

    Sollten Sie oder Ihre Angehörigen sich nicht selbstständig um ihre rechtlichen Angelegenheiten kümmern können, benötigen sie oder ihre nahestehenden Personen eine Vertretung, die diese Angelegenheiten wahrnehmen und verantwortungsvoll regeln. Die Interessen von Erwachsenen nimmt ein rechtlicher Betreuer war; bei Minderjährigen ohne lebenden Elternteil oder wenn beiden Elternteilen die elterliche Sorge durch gerichtliche Entscheidung entzogen worden ist, bestellt das Gericht einen Vormund.
    Wir beraten Sie, unter welchen Voraussetzungen diese verschiedenartigen Vertretungen beantragt werden können und wie diese ausgeübt werden.

    Regelung der Rechtsverhältnisse in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften

    Rechtsberatung aller Angelegenheiten – auch in der Regenbogenehe.
    Auch wenn gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01.10.2017 heterosexuellen Paaren gleichstellt werden und viele rechtliche Fragen bereits mit der bis dahin möglichen eingetragenen Partnerschaft beantwortet waren, zieht auch diese Ehe rechtliche Fragestellungen bei ihrer Schließung und Scheidung mit sich, über die wir gerne beraten.

    Regelung der Rechtsverhältnisse in nichtehelichen Lebensgemeinschaften

    Die nichteheliche Lebensgemeinschaft oder die eheähnliche Gemeinschaft ist als solche nicht gesetzlich geregelt. Paare, die sich entschieden haben, sich den festgeschriebenen Regeln und Vorschriften der Ehe nicht zu unterwerfen, wählen diese Gemeinschaft; denn die Partner können ihre rechtlichen Beziehungen dennoch selbstverständlich untereinander durch vertragliche Vereinbarungen regeln. Wir beraten Sie in diesem Bereich gern und gestalten für Sie entsprechende vertragliche Regelungen. Dies gilt auch für weitere familienrechtlichen Regelungen, sollten aus der Gemeinschaft Kinder hervorgetretenen sein.

    Rechtsberatung und Vertretung bei häuslicher Gewalt

    Als langjähriges Mitglied des runden Tischs in Herne setzt sich die Kanzlei seit langem – insbesondere für Frauen ein, die Opfer von häuslicher Gewalt geworden sind. Wir beraten Sie über alle Ihnen offenstehenden Möglichkeiten diskret und vertrauensvoll in dieser schwierigen Lebenslage.

    Statistik

    Scheidung

    %

    aller Scheidungen erfolgreich durchgeführt.

    Ehevertrag

    Eheverträge betreffend Unterhalt und Zugewinn erfolgreich gestaltet und dadurch gerichtliche Auseinandersetzung vermieden.

    Versöhnung

    Ehen wieder versöhnt.

    Direkter Draht zu uns

    KILL FRECH MICHALAK KRUSE
    IHRE ANWÄLTE FÜR
    FAMILIENRECHT VERKEHRSRECHT
    ARBEITSRECHT STRAFRECHT

    Rockwoolstr. 22 | 45964 Gladbeck
    Tel. +49 (0)2043 53231-0
    Fax +49 (0)2043 53231-13

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    Dokumentversand auch
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